Ab wann darf man Shisha rauchen?
Sind Shishas für Jugendliche erlaubt?
Shishas erfreuen sich großer Beliebtheit. Ursprünglich aus dem Orient stammend, ist die Shisha mittlerweile über alle Landes- und Altersgrenzen hinauszusehen. Aber wie ist das mit dem erlaubten Alter? Ab wann darf man Shisha rauchen? Dürfen Jugendliche Shishas benutzen? Und macht das Jugendschutzgesetz Unterschiede zwischen herkömmlichen Wasserpfeifen und E-Shishas? Wird die Shisha vom Gesetzgeber anders behandelt als Zigaretten und andere Tabakwaren? Wie sieht es mit Dampfsteinen aus? Es sind Fragen, denen man regelmäßig begegnet. Wir beantworten sie für Euch.
Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?
Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln aufgestellt. So sagt der Gesetzgeber, dass der Genuss von Tabakwaren erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Dabei gibt es gelegentlich Missverständnisse. Grund ist die oft gehörte Formulierung „ab dem vollendeten 18. Lebensjahr“. Manche verstehen es so, dass das 18. Lebensjahr dann vollendet ist, wenn Du 19 bist. Dies ist nicht der Fall.
Was bedeutet vollendetes 18. Lebensjahr?
Angenommen, Du wirst am 6. Februar geboren. Dann ist dies Dein Geburtstag. Im Prinzip ist der Tag, an dem Du zur Welt kommst, also Dein erster Geburtstag. Allerdings bist Du zu dem Zeitpunkt „0 Jahre alt“. Du befindest Dich im ersten Lebensjahr. Ein Jahr nach Deiner Geburt ist das erste Lebensjahr vollendet und Du bist ein Jahr alt. Nach Deinem zweiten Lebensjahr bist Du zwei Jahre alt und so weiter. Das vollendete 18. Lebensjahr ist also an Deinem 18. Geburtstag erreicht. Sprich: In dem Moment, indem Du 18 bist, hast Du das 18. Lebensjahr vollendet.
Immer auf dem neuesten Stand
Gesetze sind nicht in Stein gemeißelt. Manchmal ändern sie sich, manchmal werden sie erweitert. So ist es seit dem 01.04.2016 verboten, „elektrische Rauchgeräte an Personen unter 18 Jahren abzugeben“. In manchen Fällen kennen Menschen ein Gesetz, kriegen aber nicht mit, wenn es später geändert wird. Oder, z. B. im Fall der E-Zigaretten, erst noch entstehen muss. Im Prinzip kann sich auch die aktuelle Gesetzeslage wieder ändern. Vielleicht dürfen Wasserpfeifen bzw. Tabak dann schon ab 16 genutzt werden. Aktuell sind sie jedoch Menschen ab 18 vorbehalten.
Darf ich im Urlaub Shisha rauchen, wenn ich noch keine 18 bin?
Kennst Du den Spruch: „Andere Länder, andere Sitten?“. Tatsächlich unterscheidet sich die Gesetzgebung manchmal komplett, wenn man ein anderes Land betritt. Bitte versteh, dass wir hier keine komplette Übersicht der Gesetze aller Länder in Bezug auf Tabakwaren und Shishas erstellen können. Grundsätzlich ist es durchaus möglich, dass Du im Auslandsurlaub Shishas (oder Zigaretten) konsumieren darfst, obwohl Du in Deutschland laut Jugendschutzgesetz zu jung dafür bist. Ebenso kann es auch in die andere Richtung gehen: Es gibt Länder, in denen man z. B. erst ab 21 Alkohol konsumieren darf. Wir empfehlen Dir, die aktuelle Regelung in dem jeweiligen Land zu prüfen, bevor Du dort hinreist.
Darf ich unter 18 Jahren in eine Shishabar gehen?
Um die Frage zu beantworten, wollen wir einen Blick in das Jugendschutzgesetz werfen. Genauer: in § 10:
„In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden“.
Der Text geht nicht explizit auf Shisha-Bars ein. Dennoch bedeutet es, dass Jugendlichen der Zutritt untersagt ist. Nun könnte man damit argumentieren, dass man dort ja nicht zum Rauchen hingehen will: „Ich will mich nur umschauen“. In der Praxis kommst Du damit allerdings nicht durch. Der Zweck von Shishabars ist, dass dort Tabak aus Wasserpfeifen geraucht wird. Dadurch unterscheiden sie sich wesentlich von „normalen“ Gaststätten, in denen es nicht zwangsweise nur um Rauchen geht.
Darf ich unter 18 Jahren eine Shisha kaufen?
Leider ist auch dies nicht erlaubt. Nicht einmal dann, wenn Du sie einem älteren Bruder oder Kumpel schenken möchtest. Der Händler hat keine Möglichkeit, dies zu prüfen. Entsprechend darf er Dir keine Wasserpfeife verkaufen. Dies gilt auch, wenn Du „nur“ Tabak holen möchtest.
Dampfsteine und E-Shisha rauchen: Gibt es Ausnahmen im Jugendschutzgesetz?
Oft ist zu hören, dass das Jugendschutzgesetz Ausnahmen macht. So sollen Dampfsteine nicht unter die Regelungen für Tabak fallen. Auch sollen E-Shishas bzw. elektrische Zigaretten eine Ausnahme darstellen. Hierbei handelt es sich um Gerüchte. Fakt ist, Jugendlichen ist der Genuss jeglicher Arten von Tabak untersagt. Zu Tabak zählen in dem Fall auch elektrische Shishas sowie die Nutzung von Dampfsteinen. Werfen wir dazu noch mal einen Blick ins Jugendschutzgesetz:
"Das gilt auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie deren Behältnisse"
Bei Dampfsteinen oder Dampfpaste kommt es nicht zwingend zu einer elektronischen Erhitzung. Dennoch entstehen beim Erhitzen Aerosole, wie sie oben beschrieben werden. Man muss also nicht zwangsweise Tabak rauchen, um unter die gesetzlichen Einschränkungen zu fallen.
Ab wann darf man Shisha rauchen? Die Lage ist eindeutig.
Die Hoffnung, dass der Gesetzgeber hier und da für Jugendliche eine Ausnahme macht, erfüllt sich nicht. Wer Shisha rauchen möchte, muss 18 sein. Damit steht die Wasserpfeife nicht besser da als andere Wege, Tabak zu genießen. Auch die elektrische Shisha ist erst ab 18 erlaubt. Gleiches gilt für Dampfsteine und Dampfpasten. Neben dem Konsum ist auch der Kauf einer Shisha / Wasserpfeife erst erlaubt, wenn Du volljährig ist. Gleiches gilt für den Kauf von Tabak.
Da hilft nur abwarten, bis der heiß ersehnte 18. Geburtstag eintrifft. Eure Shisha Experten von World of Smoke gratulieren jetzt schon herzlich!