E-Zigarette am Arbeitsplatz: verboten oder erlaubt?
06.11.2022

E-Zigarette am Arbeitsplatz: verboten oder erlaubt?

E-Zigaretten und Nichtraucherschutz: verblüffende Einsichten in die Rechtslage

Die E-Zigarette am Arbeitsplatz fällt nicht unter den Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung. Damit ist der Arbeitgeber gehalten, eigene Regeln aufzustellen und Lösungen zu schaffen, wenn Dampfen zu Konflikten unter den Kollegen am Arbeitsplatz führt. Die Rechtslage zum Thema Rauchverbot ist eindeutig: Die Gesetze verfolgen den Schutz vor Tabakrauch. Das Thema Dampfen berühren diese rechtlichen Bestimmungen nicht.

Darf ich meine E-Zigarette am Arbeitsplatz dampfen?

Ob Du Deine E-Zigarette am Arbeitsplatz dampfen darfst oder nicht, legt Dein Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung fest. Der Arbeitgeber bewegt sich dabei wie im luftleeren Raum: Das für seine Verantwortung als Arbeitgeber maßgebliche Gesetz ist die Arbeitsstättenverordnung. Dort heißt es in § 5 Absatz 1 Satz 1 Nichtraucherschutz:

„Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.“

Nichtraucherschutz in der Praxis

Eine Betriebsstätte kann etwa eine räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern vorsehen oder ein Rauchverbot in Innenräumen mit Hinweis auf den Nichtraucherschutz aussprechen. Für gewöhnlich regelt dies eine Betriebsvereinbarung. Diese dient dem Versuch, die Wünsche der Belegschaft bestmöglich zu berücksichtigen und den Betriebsfrieden zu sichern. Die Betriebsvereinbarung kann auch das Verbot der E-Zigarette am Arbeitsplatz einschließen.
Knifflig wird es in Betrieben mit eigenem Raucherraum. Dampfer gelten als Nichtraucher und genießen daher denselben Nichtraucherschutz wie die Kollegen, die weder Rauchen noch Dampfen. Der Raucherraum kann ihnen nicht zum Dampfen dienen, sie benötigen dann einen eigenen Raum.

Ist Dampfen rechtlich dasselbe wie Rauchen?

Generell ist Dampfen überall erlaubt, denn es existieren nur Gesetze zum Schutz vor Tabakrauch. So stellt es sich mit einem Verbot von E-Zigaretten schwieriger dar, denn der Gesetzgeber unterscheidet den Konsum von Liquid und den von Nikotin.
Die Vorüberlegungen zum Nichtraucherschutz zielten auf den Schutz vor erwiesenermaßen schädlichen Inhaltsstoffen in Tabakrauch ab. Zu schützen waren solche Personen, die durch Passivrauch ungewollt die schädlichen Stoffe in sich aufnehmen.

Fehlende Nachweise einer Schädigung für Dritte

Obwohl seit der Erfindung der E-Zigarette durch Hon Lik 2001 schon 2 Jahrzehnte ins Land gegangen sind und das Dampfen viele Freunde hat, fielen Liquids als schädigende Substanz nicht auf oder es konnte kein Nachweis dafür erbracht werden.
Aus juristischer Sicht ist das Dampfen dem Rauchen also nicht gleichzusetzen, da der Nachweis der Schädlichkeit für Dritte fehlt. Überdies ist die Rechtslage eindeutig und benennt allein Tabakrauch. Ein Verbot von E-Zigaretten ist daraus nicht abzuleiten.

Wo darf ich meine E-Zigarette rauchen?

Wenn es Dich nicht stört, gemeinsam mit Rauchern im Außenbereich zu konsumieren, bist Du auf der sicheren Seite. Dennoch zieht das Argument von der geringeren Schädlichkeit der E-Zigaretten nicht überall.
Restaurants etwa legen eigene Regeln fest und bitten Gäste für ihren Vape schon mal vor die Tür. Bei der Deutschen Bahn ist das Dampfen laut Hausordnung nur innerhalb der für das Rauchen freigegebenen Flächen gestattet und in Zügen gilt das Rauchverbot auch für die Benutzung elektrischer Zigaretten.
Das kann sich auf Bahnhöfen anderer Bahnbetreiber anders darstellen. Im Zweifel hilft ein Blick in die Hausordnung.

Ist das Rauchen von E-Zigaretten in öffentlichen Gebäuden erlaubt?

Ja und nein – es kommt auf das Bundesland an. Auf Bundesebene regelt das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) den Schutz vor Passivrauchen. Laut § 1 Absatz 1 BNichtrSchG gilt ein Rauchverbot

  • in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
  • in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
  • in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen.


Der Genuss von E-Zigaretten ist nicht geregelt. Eine solche Regelung kann über das Hausrecht erfolgen und sogar von Institution zu Institution desselben Bundeslandes unterschiedlich ausfallen.

Den Verantwortlichen begegnet das Problem übrigens auf zweierlei Weise: zum einen beim Nichtraucherschutz der Mitarbeitenden, zum anderen beim Schutz von Besuchern und Besucherinnen.

Was passiert, wenn ich gegen ein Dampfverbot am Arbeitsplatz verstoße?

In der Betriebsvereinbarung, die Teil des Arbeitsvertrages ist, erkennt der Arbeitnehmer die Verhaltensregeln für Raucher von Tabak und Dampfer an. Dieser Betriebsvereinbarung stimmen auch Personen zu, die am Arbeitsplatz weder Tabak rauchen noch dampfen. Im Falle von Verstößen droht eine Abmahnung. Mehrere Abmahnungen können eine fristgerechte Kündigung auslösen.

Rechtslage gibt keinen Ausschlag, sondern Vereinbarungen und Hausordnungen

Ein Rauchverbot bezieht sich laut aktueller Rechtslage eindeutig auf den Tabakrauch und Dampfer sind zunächst nicht betroffen. Im Rahmen des Hausrechts sind individuelle Regelungen möglich, die Dampfer reglementieren. Am Arbeitsplatz kann eine Betriebsvereinbarung das Verbot von Dampfen am Arbeitsplatz beinhalten. Nicht akzeptieren musst Du es, wenn Du Dich mit Deiner E-Shisha in den Raucherraum zurückziehen sollst. Punktuell kann das Vaping sogar in der Öffentlichkeit eingeschränkt sein. Du gehst auf Nummer sicher, wenn Du in den für Raucher vorgesehenen Bereichen an Deine E-Zigarette ziehst.