Shisha rauchen auf dem Balkon
05.07.2023

Shisha rauchen auf dem Balkon: Darauf solltest Du achten

Der Genuss einer Shisha im Sommer auf dem eigenen Balkon gehört für die meisten Fans der Wasserpfeife zu einem entspannten Abend. Für Mieter einer Mietwohnung kann es sein, dass sich der Nachbar belästigt fühlt und um Rücksicht bittet oder schlimmstenfalls gleich den Vermieter kontaktiert. Welche rechtlichen Kriterien für Dich und Deinen Shishagenuss auf dem Balkon gelten und wie Du Dich als Mieter beim Thema Rauchen einer Wasserpfeife in Deiner Mietwohnung sowie auf Deinem Balkon richtig verhältst, erfährst Du in diesem Ratgeber.


Shisha rauchen auf dem Balkon einer Mietwohnung – die Rechtslage


Zunächst einmal ist es Dir grundsätzlich erlaubt, Deine Shisha auf dem Balkon Deiner Mietwohnung zu rauchen. Dies gehört zum sogenannten vertragsmäßigen Gebrauch Deiner Wohnung. Hierbei macht der Balkon keine Ausnahme, weil er ausdrücklicher Bestandteil Deiner Mietsache ist. Es gibt somit auch kein Gesetz, dass das Rauchen in einem vermieteten Wohnbereich auf dem Balkon verbietet.
Darüber hinaus gilt jedoch ebenso die sogenannte Rücksichtnahme auf umliegend wohnende Personen. Dies bedeutet, dass Deine Freiheit, die es Dir ermöglicht, in Deiner Mietwohnung beziehungsweise auf Deinem Balkon zu rauchen, nicht höhergestellt werden darf als das Bedürfnis Deines Nachbarn, nicht vom Rauch belästigt zu werden.

Prinzipiell gilt für Dich als Mieter zunächst einmal das, was schriftlich in Deinem Mietvertrag festgehalten ist. Bei einem regulären Standardmietvertrag bestehen üblicherweise keine Regelungen, die Dir das Rauchen Deiner Shisha auf dem Balkon verbieten. Sollte Dein Vermieter mit Dir jedoch eine abweichende gesonderte Vereinbarung im Mietvertrag geschlossen haben, die Dir das Rauchen untersagt, sieht es noch einmal anders aus. Hier kannst Du gegebenenfalls anwaltlich prüfen lassen, ob ein eventuelles Verbot rechtswidrig ist.

Sollte eine Einschränkung in Deinem Vertrag bestehen, bezieht sich diese meist auf die Mietwohnung selbst, somit die Innenräume. Eine solche Vereinbarung muss ausdrücklich Bestandteil des Mietvertrags sein, und zwar nicht als allgemeine Klausel, sondern als individuelle Regelung. Dies ist beispielsweise häufig der Fall bei Wohngemeinschaften, die in Form von Einzelmietverträgen vermietet werden. Hier darf der Vermieter vorgeben, dass in gemeinschaftlich genutzten Räumen nicht geraucht wird. Rauchst Du als Mieter dort dennoch, kann eine Kündigung die zulässige Folge sein.


Geruchsbelästigung beim Rauchen der Shisha auf dem Balkon


Je nach Nachbarschaft kommt es durchaus regelmäßig vor, dass Beschwerden über eine Geruchsbelästigung ausgesprochen werden. Dies passiert meist dann, wenn sich Nachbarn selbst gerne und viel im Sommer auf ihrem Balkon aufhalten und sich dort durch den Rauch Deiner Shisha beeinträchtigt fühlen. Es gilt jedoch häufig auch, wenn sich Dein Nachbar möglicherweise selbst gar nicht auf seinem eigenen Balkon aufhält, sondern der Rauch Deiner Wasserpfeife durch ein geöffnetes Zimmer in seine Mietwohnung zieht.
Hier gibt es rechtlich keine allgemeine oder eindeutige Gesetzeslage, die konkret festlegt, was erlaubt ist und was nicht. Im Fall eines Rechtsstreites kommt es meist zu Entscheidungen mit sehr unterschiedlichen Auflagen. Liegt durch Dein Rauchen eine wesentliche Beeinträchtigung für Dritte vor, ist es üblich, dass ein zeitlicher Kompromiss eingegangen werden muss. So kann beispielsweise gefordert werden, dass Du als Mieter Deine Shisha nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon rauchst oder möglicherweise nicht jeden Tag. Dabei geht es insgesamt nicht darum, Dir Vorschriften zu Deinem Rauchgenuss zu machen, sondern das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme auf alle Beteiligten anzuwenden.

 

Geruchsbelästigung verhindern beim Rauchen der Wasserpfeife auf dem Balkon


Du kannst versuchen, die Geruchsbelästigung beim Shisha rauchen auf dem Balkon aus Rücksicht auf Deine Nachbarn etwas zu regulieren. Hierbei kommt es jedoch wesentlich auf die Anordnung der entsprechenden Balkone an und auch auf die jeweilige Windrichtung. Häufig können eine Trennwand oder auch ein einfacher Windfang dafür sorgen, dass der Rauch Deiner Wasserpfeife nicht unmittelbar den benachbarten Balkon umnebelt. Im besten Fall zieht der Rauch nach oben weg und sorgt so für etwas weniger Beeinträchtigung.

Weitaus sinnvoller ist jedoch die direkte Kommunikation mit Deinen Nachbarn. Sollte es zu Konflikten kommen, gehe am besten auf Deine Nachbarn zu oder sprich sogar proaktiv mit ihnen. Das gilt insbesondere für Wohnungen, bei denen die Balkonbereiche sehr nah beieinander liegen. Informiere Deine Nachbarn darüber, dass Du gerne im Sommer gelegentlich alleine oder mit Freunden auf Deinem Balkon eine Wasserpfeife genießt und frage nach, ob es Zeiten gibt, bei denen sie sich möglicherweise nicht gestört fühlen. Häufig lässt sich so feststellen, dass die Nachbarn beispielsweise gar nicht jeden Abend zu Hause sind und Du zu solchen Zeiten keine Probleme haben wirst.


Rauchen der Shisha innerhalb der Wohnung


Die Frage liegt nahe, ob das Rauchen Deiner Wasserpfeife in der Wohnung selbst eine sinnvolle Alternative sein könnte. Das wäre nicht zuletzt auch für die kältere Jahreszeit, in der niemand mehr gerne auf dem Balkon steht, eine Überlegung. Zunächst einmal sind die Regelungen zum Rauchen einer Shisha in einer Wohnung vergleichbar mit denen zum allgemeinen Rauchen, etwa von Zigaretten. Sofern Du als Mieter mit Deinem Vermieter keine ausdrückliche anderslautende vertragliche Regelung getroffen hast, steht dem nichts im Wege.

Faktisch ist es aber keine sinnvolle Aktion, innerhalb eines geschlossenen Raums, ohne entsprechende Abluft oder sehr sorgsames Lüften, regelmäßig eine Shisha zu rauchen. Das gilt umso mehr, wenn viele Menschen beteiligt beziehungsweise mehrere Wasserpfeifen gleichzeitig in der Wohnung in Benutzung sind. Der Geruch, vor allem in Verbindung mit fruchtigen Tabaksorten, setzt sich meist hartnäckig fest und macht auch vor den Hausfluren und oftmals den Wohnungen Deiner Nachbarn nicht halt.

Auch ist das Rauchen einer Shisha in Innenräumen stets mit Vorsicht zu gestalten. Immer wieder informieren die Medien über Kohlenmonoxid-Vergiftungen, die durch das Verbrennen von Naturkohle entsteht. Im Outdoor-Bereich stellt dies kein Problem dar, in Innenräumen sieht das anders aus, vor allem dann, wenn die Luftzufuhr nur gering ist oder auch eine hohe Konzentration erreicht wird. Viele Shisha-Bars haben deshalb eine geeignete Belüftungsanlage, die Du in Deinen eigenen vier Wänden natürlich nicht hast. Deshalb ist das Rauchen der Wasserpfeife in Wohnräumen immer mit Vorsicht und vor allem Umsicht zu genießen.

 

Wasserpfeifen und Rauchdetektoren

Ein weiterer Aspekt betrifft das Thema Rauchmelder. Mittlerweile besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung von Rauchmeldern in Mietwohnungen. In der Regel sollten diese mit einer Wasserpfeife umgehen können, ohne einen Alarm auszulösen. Es kommt dabei jedoch gelegentlich auf die Art des Rauchmelders an. In Deutschland kommen in privaten Räumen meist folgende Varianten zum Einsatz:

  • optische Rauchmelder
  • Wärme- beziehungsweise Hitzemelder
  • Rauchgasmelder
  • infrarot- sowie Ultraviolettmelder
  • Funkrauchmelder
  • Kombidetektoren

Du musst damit rechnen, dass Dein Rauchmelder auf Deine Shisha reagiert. Je kleiner der Raum, desto schneller, vor allem dann, wenn wenig gelüftet wird. Auch Reaktionen auf Kohlenmonoxid sind üblich (beim Kombidetektor). Generell solltest Du Deine Wasserpfeife nicht unmittelbar unterhalb eines Rauchmelders platzieren und auch insgesamt auf eine sehr gute Lüftung achten.


Wichtige weiterführende Informationen zum Rauchen der Shisha auf dem Balkon

Wenn Du die folgenden Punkte berücksichtigst, lassen sich eventuelle Probleme mit Nachbarn aufgrund des Rauchens einer Shisha auf dem Balkon häufig deutlich verringern.

Sinnvolle Zeiten klären

Wenn bereits bekannt ist, dass es durch Deine Shisha beim Nachbarn zu Geruchsbelästigungen kommt, versuche ins Gespräch zu kommen, bevor der Vermieter informiert wird. Eine Regelung, die Rücksicht auf die Bedürfnisse des Nachbarn nimmt, ist meist zielführender als ein Nachbarschaftsstreit, der vielleicht sogar vor Gericht enden könnte.

 

Anzahl der rauchenden Personen einschränken


Falls Du einen besonders großen Außenbereich Dein Eigen nennst, liegt es vermutlich nahe, mit einer größeren Anzahl an Freunden gemeinsam eine oder mehrere Wasserpfeifen zu rauchen. Das ist allerdings letztlich nicht besonders fair Deinen direkten Nachbarn gegenüber. Je mehr Personen bei Dir zusammenkommen, desto heftiger wird die damit verbundene Geruchsbelästigung sein. Rücksicht würde in dem Fall bedeuten, das Rauchen der Shisha auf zwei Leute zu beschränken und ansonsten an einen anderen Ort zu verlagern, etwa einen benachbarten Park oder eine Shisha Bar.


Rücksicht nehmen und einen Rechtsstreit vermeiden


Lege es nach Möglichkeit nicht darauf an, darauf zu beharren, Dein Recht auf die Freiheit des Rauchens auf Deinem Balkon um jeden Preis durchzusetzen. Auch Dein Nachbar hat Rechte. Und auch er hat die Möglichkeit, sich juristisch beraten zu lassen und unter Umständen zu erwirken, dass Du nur noch zu festgelegten Zeiten rauchen darfst. Es wird sich sicher eine einvernehmliche Lösung finden lassen, vor allem, wenn Du den Wind aus den Segeln nimmst und von Dir aus vermittelst, dass Du gerne Rücksicht nehmen und eine sinnvolle Regelung finden möchtest.


Fazit zum Shisha rauchen auf dem Balkon: Mit Rücksicht punkten

Grundsätzlich ist es Dir erlaubt, sowohl auf Deinem Balkon als auch innerhalb der Wohnung Deine Wasserpfeife zu genießen. Gerade bei nah beieinander stehenden Wohnhäusern kommt es jedoch regelmäßig zu nachbarschaftlichen Konflikten, weil sich andere Menschen durch den Geruch Deiner Shisha belästigt fühlen. Dies ist umso mehr der Fall, je häufiger Du draußen rauchst.

Damit es nicht zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, die für das Nachbarschaftsverhältnis immer eine unschöne Sache sind, ist ein Kontaktieren der Menschen, die unmittelbar an Deinen Balkonbereich grenzen, hilfreich. Aufeinander Rücksicht nehmen kann in dem Fall bedeuten, die Wasserpfeife nur dann zu nutzen, wenn sich zeitlich niemand dadurch gestört oder beeinträchtig fühlt.