Neue Grammaturen und was das für Konsumenten von Shisha Tabak bedeutet
06.11.2022

Neue Grammaturen und was das für Konsumenten von Shisha Tabak bedeutet


Der Staat hat, zusätzlich zu der stufenweisen Erhöhung der Zusatzsteuer, entschieden, dass Shisha Tabak nicht mehr in den herkömmlichen 200 Gramm Dosen verkauft werden darf, sondern nur noch in Grammaturen bis maximal 25 Gramm. Bei dieser Nachricht sind Unverständnis und ein Kopf voller Fragen mehr als nachvollziehbar, deswegen möchten wir Dir hier ein paar davon beantworten.

Neues Gesetz – Ab wann und warum?

Laut §33 der Tabaksteuerverordnung dürfen Shisha Tabak Produzenten diesen ab 01.07.2022 nur in einer maximalen Verpackungsgröße von 25 Gramm produzieren. Noch bis zum 31.12.2022 dürfen Händler die auf Lager gelegten 200 Gramm Dosen verkaufen, ab dem 01.01.2023 dann ausschließlich Grammaturen bis zu 25 Gramm.
Doch wer hat für dieses Gesetz eigentlich gestimmt? Der Änderungsantrag der Verbrauchssteuerverordnung wurde von der Fraktion Die Linke klar abgelehnt und die Fraktion Bündnis90/Grüne enthielt sich. Die sogenannten Altparteien CDU/CSU, SPD, FDP und die AfD, welche sich laut eigener Aussage für die Wirtschaft starkmachen, haben für den Antrag gestimmt, waren somit in der Mehrheit und der Antrag wurde angenommen.
Der deutsche Staat begründet dieses neue Gesetz damit, dem Schwarzmarkt, insbesondere in Shishabars, entgegenzuwirken. Denn was bei Gastronomen und Kaffee legal ist, und zwar aus einer großen Packung kleine Portionen aufbereitet weiterzuverkaufen, ist beim Shisha Tabak illegal und verstößt gegen das "Vereinzelungsverbot".

Problematik und Nachteile

Dass Beschlüsse, die der Staat anordnet, nicht immer nur mit Vorteilen verbunden sind, ist kein Geheimnis. So auch in diesem Fall.

Nachteile für die Händler

Der Ursprungsgedanke des Gesetzes war, dass durch die kleineren Verpackungen/Grammaturen nicht mehr gegen das Steuergesetz verstoßen werden kann, da nicht mehr die Möglichkeit zum "Vereinzeln" besteht. Doch der Bundesverband Wasserpfeifentabak befürchtet, dass der Schwarzmarkt sogar noch stärker angetrieben wird, da die rund 100 deutschen Hersteller viel zu wenig Zeit hatten, um deren Produktion umzustellen. Laut Folke Rega, dem Geschäftsführer des Verbandes, seien aktuell nur ca. 7 der 100 deutschen Wasserpfeifentabak-Firmen in der Lage, die kleineren Packungen herzustellen. Somit geht er von Nachschubproblemen aus und prognostiziert für Herbst teilweise leere Verkaufsregale, was wiederum dazu führt, dass, um den Bedarf zu decken, Händler sich dazu gezwungen sehen, ihr Produkt anderweitig zu beschaffen. Deswegen fordert der Verband eine vorübergehende Aussetzung der Maximalgrößen-Verordnung bis Frühjahr 2024.

Nachteile für Privatperson

Leider stand während des Gesetzesentwurfs primär der Handel im Fokus, aber nicht der Privatkonsument. Im Kontrast zur Realität geht die Politik davon aus, dass der Hauptkonsum im gastronomischen Bereich, also in Shishabars, stattfindet, obwohl trotz der zeitweise geschlossenen Shishabars ein deutlicher Anstieg des Pfeifentabak-Absatzes festgestellt werden konnte. Die neuen Grammaturen in Kombination mit der gestiegenen Zusatzsteuer bedeutet einen erheblichen Preisanstieg, zukünftig zahlt man als Privatperson statt ca. 17 € pro 200 Gramm nun ca. 32 €, um die gleiche Menge an Tabak zu erhalten.

Nachteile für die Ökologie

Die gesamte Welt versucht, das Umweltbewusstsein voranzutreiben und den Plastikverbrauch zu reduzieren. Eine Umstellung der Grammaturen von 200 Gramm auf maximal 25 Gramm bedeutet jedoch automatisch ein viel größerer Verbrauch an Verpackungsmaterialien. Seien es die Packungen, die Zigarettenschachteln nachempfunden sind, oder aber die kleinen Plastikdöschen. Müll ist Müll.

Die Vorteile des neuen Gesetzes

Nachdem wir die negativen Aspekte aufgeführt haben und an der Gesetzeslage nichts mehr ändern können, möchten wir den Fokus auf die positiven Aspekte legen. Denn ja, es gibt auch etwas Positives an der Sache. Vor allem für die Privatpersonen, die entweder nur gelegentlich ihre Wasserpfeife zu Hause in Betrieb nehmen oder aber gerne geschmackliche Abwechslung während des Konsums haben und neue Dinge ausprobieren.
Wenn auch Du eine Person bist, die ihre Shisha nicht regelmäßig nutzt, könnte es bei Dir schon einmal vorgekommen sein, dass Dein Shisha Tabak schlecht geworden ist. Heißt, entweder ausgetrocknet oder aber verschimmelt ist. Das kann Dir mit den neuen Grammaturen auf keinen Fall passieren, da die maximal zulässige Verkaufsgröße von 25 Gramm auch nur für maximal 2 Köpfe reicht.
Gehörst Du zu den Konsumierenden, die gerne etwas Abwechslung bevorzugen, bevor ihnen der immer gleiche Geschmack auf Dauer überdrüssig wird? Dann kommen auch Dir die kleineren Grammaturen ganz gelegen. Nun hast Du die Möglichkeit, Dir eine breit gefächerte Auswahl an Geschmäckern anzulegen, ohne Sorge zu tragen, dass Dein wertvoller Tabak verdirbt.
Vor allem für experimentierfreudige Menschen sind die kleineren Packungsgrößen von Vorteil, da man hier die verschiedensten Marken und Geschmäcker ausprobieren kann, ohne ein größeres finanzielles Risiko einzugehen. Denn die Hemmschwelle Unbekanntes auszuprobieren liegt deutlich höher, wenn man ca. 20 € investieren muss, statt den zukünftigen ca. 4 €.

Unsere Meinung zum Thema

Nachdem wir versucht haben etwas Licht in die Thematik zu bringen, möchten wir mit unserer eigenen Einschätzung zur neuen Gesetzeslage und die möglichen Konsequenzen abschließen. Leider sehen auch wir von World of Smoke die Umstellung der Grammaturen kritisch.
Ja, es hat den Nebeneffekt, dass neue Marken und Sorten mit einem geringeren Risiko ausprobiert werden können. Aber wir sehen auch die stark gestiegenen Preise und die damit verbundene finanzielle Belastung vor allem für den Endkunden. Hinzu kommt das Problem mit dem Verpackungsmüll, das zum einen Produzenten, aber auch Shishabars vor Herausforderungen stellt. Des Weiteren befürchten wir, dass der Schwarzmarkt sogar angetrieben statt unterbunden werden könnte, da sich Shishabars aufgrund von Finanzen und aktueller Verfügbarkeit gezwungen sehen könnten, ihre Ware außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beschaffen. Wer weiß, vielleicht wird das Gesetz nach einiger Praxiserfahrung noch einmal angepasst, wie dem auch sei, jeder sollte versuchen, das Beste daraus zu machen.